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Newsletter »Servicestelle Validierung« Ausgabe 01/2025

Einleitung

Das Team der Servicestelle Validierung bei einem Treffen im Juni 2025. // Copyright: Servicestelle Validierung

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, den ersten Newsletter der Servicestelle Validierung verschicken zu können!

Wir möchten Sie damit über Themen rund um das neue gesetzlich geregelte Validierungsverfahren auf dem Laufenden halten und Sie mit spannenden Einblicken versorgen.

Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie sich schon während der Projektlaufzeit von „ValiKom“ für Validierungsverfahren interessiert und für den Newsletter angemeldet haben. Dieser wird von der Servicestelle Validierung weitergeführt. Sollten Sie kein Interesse mehr haben, können Sie sich jederzeit abmelden. Schreiben Sie uns dann bitte eine kurze Mail an validierung[ ät ]lgh.de.

Viel Spaß beim Lesen,

Ihre Servicestelle Validierung

Das Projekt »Servicestelle Validierung« stellt sich vor

Zusammensetzung der Servicestelle // Copyright: Servicestelle Validierung

Am 1. August 2024 ist das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft getreten. Dieses hat eine bedeutende Erweiterung im bestehenden Berufsbildungsgesetz (§§ 50b ff. BBiG) und in der Handwerksordnung (§§ 41b ff. HwO) mit sich gebracht:
Die Einführung des Validierungsverfahrens, ein Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs. Die dazugehörige Verfahrensverordnung (Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung), die wichtige Regelungen zur Durchführung des Validierungsverfahren enthält, lag im November 2024 vor.

Die Servicestelle Validierung unterstützt - gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW - bundesweit die Handwerkskammern (HWKn), Industrie- und Handelskammern (IHKn) und Landwirtschaftskammern (LWKn) bzw. zuständige Stellen der Land- und Hauswirtschaft, das neue gesetzlich geregelte Validierungsverfahren (gem. §§ 50b ff. BBiG / §§41b ff. HwO) einzuführen und aufzubauen.

Im Fokus stehen die Strukturschaffung für ein bundeseinheitliches Vorgehen, z.B. über die Bereitstellung von Verfahrensdokumenten und der Netzwerkaufbau, der den regelmäßigen Austausch zwischen den Kammern unterstützen soll.

Darüber hinaus bieten wir Informationsveranstaltungen und Schulungen für Mitarbeitende der zuständigen Stellen an. Unsere Themen waren bisher unter anderem:

  • Allgemeiner Verfahrensablauf
  • Beratung und Antragsprüfung
  • Schaffung von bundesweiten Validierungsstandards
  • digitale Fragerunden

Die Servicestelle Validierung besteht aus 11 Kammern (6 IHKn, 4 HWKn, 1 LWK) und der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), die die Koordination übernimmt. Unterstützt werden wir vom Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) an der Universität zu Köln, das sich insbesondere um die Thematik der Ausgestaltung der Validierungsstandards inklusive Feststellungsinstrumente kümmert.

Wir arbeiten eng mit dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zusammen, die für die strategische Steuerung und Kommunikation bei der Umsetzung von Validierungsverfahren verantwortlich sind.

Die Beratung zum Validierungsverfahren und seine Durchführung sind keine Aufgaben der Servicestelle, sondern hoheitliche Aufgabe der zuständigen Stellen vor Ort.

Beitrag zum ersten durchgeführten Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren) in Mannheim

„Brief und Siegel für praktisch erworbene Kochkunst“
Heidelberger Koch absolviert bundesweit erstes IHK-"Feststellungsverfahren"

https://www.ihk.de/rhein-neckar/servicemarken/presse/pi/pi-aktueller-monat/presseinfo-erstes-feststellungsverfahren-6489948

Die Servicestelle Validierung auf dem Fachkräftekongress 2025

von links: Christoph Acker, Dr. Kathrin Rheinländer und Andreas Hildebrandt //Fotoausschnitt_250225-FKK2025//Copyrights: (C)2025 Thomas Rafalzyk

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte zum Austausch über Fachkräfteentwicklung und Fachkräftesicherung eingeladen. Und ca. 700 Interessierte aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft waren am 25. Februar 2025 der Einladung nach Berlin gefolgt. Die Servicestelle Validierung hat die Chance genutzt und das Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren) in der sehr gut besuchten Session des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Berufe modern gestalten – Qualifikationen anerkennen“ vorgestellt.

Die Session umfasste, dem Titel der Veranstaltung folgend, zwei direkt aneinander anschließende Workshops. Das Feststellungsverfahren war gemeinsam mit dem Anerkennungsverfahren dem zweiten Workshop „Qualifikationen anerkennen“ zugeordnet. Christoph Acker (Bundesministerium für Bildung und Forschung) führte darin durch den Teil „Feststellungsverfahren“ und stellte dessen Intention sowie die Förderungen des BMBF für die Projekte ValiKom (Transfer) und Servicestelle Validierung vor. Zum konkreten Ablauf von Validierungsverfahren interviewte er Frau Dr. Kathrin Rheinländer von der Servicestelle Validierung (Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau). Sie stellte das Verfahren in den Schritten Information und Beratung, Antragstellung, Bewertung sowie Ergebnismitteilung vor. Mit Rückblick auf die ValiKom-Projekte konnte sie ein Bild von der Vielfältigkeit der Zielgruppe zeichnen und Einblicke in die Bewertung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit geben. Hierzu wurde auch Andreas Hildebrandt von der Heraeus Quarzglas Bitterfeld GmbH & Co. KG befragt, der als Berufsexperte im Projekt ValiKom Transfer tätig war. Darüber hinaus haben sieben Mitarbeitende seines Unternehmens in den Berufen Maschinen- und Anlagenführer und Fachkraft für Lagerlogistik über das Projekt ValiKom Transfer erfolgreich ein Validierungsverfahren absolviert. Aus diesen Erfahrungen heraus konnte er interessante Einblicke in den Nutzen, den Validierungen sowohl für die Mitarbeitenden als auch für das Unternehmen gebracht haben, geben. Er berichtete insbesondere von gestiegener Mitarbeitermotivation und weiterführenden Qualifizierungsmaßnahmen, wie der Ausbildereignungsprüfung. So konnten sich die Mitarbeitenden persönlich weiterentwickeln und neue Aufgaben im Unternehmen übernehmen.

Anschließend wurde die Zeit genutzt, um Fragen zu beantworten, sich auszutauschen und zu vernetzen. Der Tag hat gezeigt, wie präsent das Fachkräftethema aktuell in der Wirtschaft ist und dass Validierungsverfahren einen, mit dem BVaDiG nun rechtlich aufgewerteten, Teil der Strategie zur Fachkräftesicherung darstellen.

Aus der Arbeit vor Ort

In der Rubrik „Aus der Arbeit vor Ort“ wollen wir künftig über unterschiedliche Aspekte aus der Umsetzungspraxis von Validierungsverfahren berichten.

Da das neue Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) erst seit dem 1. Januar 2025 möglich ist, wurde das Verfahren bislang noch nicht von vielen Personen nachgefragt und erst in Einzelfällen vollständig durchlaufen. Der Schwerpunkt der Arbeit in den zuständigen Stellen lag bislang auf der Schaffung von rechtlichen, administrativen und personellen Voraussetzungen für die praktische Umsetzung der neuen Regelungen. Die vielfältigen Aufgaben zur Umsetzung eines nahezu ohne Übergangsfristen eingeführten Validierungsverfahrens für alle anerkannten Ausbildungsberufe binden ein hohes Maß an Ressourcen in den Kammern. Für bestimmte Aufgaben, wie z. B. für den notwendigen Erlass von Verfahrensregelungen in jeder Kammer, findet eine Koordination über bundesweite Arbeitskreise der Dachverbände statt. Eine Vernetzung und der Austausch unter den zuständigen Stellen finden darüber hinaus auch in regionalen Arbeitsgruppen statt. Die Servicestelle Validierung bringt sich in die neuen Netzwerke ein und unterstützt wie oben beschrieben.