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Zielgruppe

Das Validierungsverfahren richtet sich an Personen,

  • die unabhängig von ihrem derzeitigen Beschäftigungsstatus
  • im In- und/oder Ausland
  • beruflich relevante Kompetenzen erworben haben,
  • diese aber nicht durch einen Berufsabschluss nachweisen können.

Sowohl Personen ohne Berufsabschluss als auch Personen mit Berufsabschluss, die aber in einem anderen Beruf tätig sind, können an einem Validierungsverfahren teilnehmen. Um am Verfahren teilnehmen zu können, müssen die Personen mindestens 25 Jahre alt sein und einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Um eine volle Gleichwertigkeit zu erreichen, sollte die einschlägige Berufserfahrung für die Zulassung zur Validierung das 1,5-Fache der Regelausbildungszeit betragen.

Unter die Zielgruppe fallen auch Personen mit im Ausland erworbenen Berufserfahrungen, die keinen Anspruch auf eine Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz haben.

Alle Teilnehmenden, die das Validierungsverfahren erfolgreich absolvieren, erhalten am Ende des Verfahrens ein Validierungszertifikat von einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer. Damit wird das Können der Teilnehmenden in Bezug auf einen Ausbildungsberuf für den Arbeitsmarkt glaubwürdig sichtbar gemacht.

Durch die umfassende Beratung vor, während und nach dem Verfahren erhalten Teilnehmende zudem Anreize sich fachlich weiterzuentwickeln.

Hier erfahren Sie mehr über die Teilnahme am Verfahren.

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