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Newsletter »Servicestelle Validierung« Ausgabe 01/2026

1. Aktuelles aus der Servicestelle Validierung: Ein Jahr fachliche und organisatorische Pionierarbeit

Nach gut einem Jahr Servicestelle Validierung ist es Zeit, einen Blick auf unsere bisherige Unterstützungsarbeit zu werfen. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung grundlegender Strukturen, Arbeitsmaterialien und fachlicher Grundlagen, die Kammern und weitere zuständige Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Validierungsverfahren unterstützen. Ziel war es, eine gemeinsame Orientierung zu schaffen und wichtige Schritte in die Umsetzungspraxis zu ermöglichen und zu begleiten.

Das gesetzlich verankerte Validierungsverfahren erfordert professionelle und rechtskonforme Verfahrensdokumente. Daher begann unsere Arbeit damit, in enger Abstimmung mit den Dachverbänden der Industrie- und Handelskammern (DIHK) und Handwerkskammern (DHKT) verständliche und zugleich rechtlich korrekte Vorlagen für alle zentralen Dokumente rund um das Validierungsverfahren zu entwerfen und den Kammern zur Verfügung zu stellen. Ergänzend dazu entstanden Materialien für die Beratung von Interessierten sowie Textbausteine für die Öffentlichkeitsarbeit, die die Kammern in ihrer Kommunikation nach außen unterstützen.

Um Know-how bei Kammern aufzubauen, haben wir ein umfangreiches Schulungsangebot entwickelt. In zwei Schulungsmodulen werden die zuständigen Stellen in die wesentlichen Grundlagen der Validierung – von der Beratung, über die Antragsprüfung, bis hin zur Bewertung und Ergebnismitteilung – eingeführt. Neben den Mitarbeitenden in den zuständigen Stellen müssen auch die Feststeller/-innen auf ihre Aufgaben im Rahmen des Validierungsverfahrens vorbereitet werden. Auch hier unterstützen wir, u.a. indem wir den Kammern ein passendes Schulungskonzept zur Verfügung stellen.

Parallel dazu haben wir methodische Grundlagen erarbeitet. Im Fokus stand hier die Entwicklung eines Konzepts zur Erstellung von Validierungsstandards. Der Validierungsstandard beschreibt die Methode, mit der die berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden soll (= Feststellungsinstrumente) sowie den Umfang der Leistungen, die für die Feststellung der jeweiligen Ergebnisstufe (vollständig bzw. überwiegend vergleichbar) zu erbringen sind.

Aufbauend auf diesem Konzept haben wir die Entwicklung der ersten bundeseinheitlichen Validierungsstandards in den Berufen Friseur/-in, Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik und Gärtner/-in moderiert und begleitet. Zusammen mit den jeweiligen Sozialpartnern wurden hierbei Leitplanken für die Feststellung erarbeitet bzw. abgestimmt.

Auch Austausch und Vernetzung zwischen den zuständigen Stellen spielen eine wichtige Rolle. Wir organisieren und moderieren verschiedene Formate, in denen sich zuständige Stellen vernetzen und Erfahrungen aus der Vorbereitung und Durchführung von Validierungsverfahren austauschen können. Darüber hinaus bieten wir regelmäßige Fragestunden an, um Fragen aus der Umsetzungspraxis in den zuständigen Stellen aufzugreifen und Lösungsansätze zu diskutieren.

Neben der Unterstützung der zuständigen Stellen übernehmen wir auch Aufgaben in der übergreifenden Informations- und Vernetzungsarbeit. Dazu zählt der Austausch mit weiteren relevanten Akteuren. Beispielsweise haben wir in der Veranstaltungsreihe „Berufe Mystery“ der Bundesagentur für Arbeit das Validierungsverfahren vorgestellt, um Mitarbeitenden der Arbeitsagenturen und Jobcenter einen Einblick in Ablauf und Zielgruppe der Validierung zu geben. So können diese die Informationen direkt in ihre Beratungspraxis einbeziehen.

Die Nachfrage nach Validierungsverfahren nimmt bundesweit Fahrt auf und die zunehmenden Praxiserfahrungen aus den Kammern ermöglichen es uns, unsere Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln und zielgerichtet an aktuelle Bedarfe anzupassen. Wir freuen uns darauf, die zuständigen Stellen auch weiterhin verlässlich mit unserem Portfolio zu unterstützen sowie unsere Vernetzungs- und Koordinationsarbeit fortzuführen.

2. Aus der Arbeit vor Ort: Erster Elektroniker von der Handwerkskammer Koblenz mit Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit validiert

Das erste auf gesetzlicher Grundlage durchgeführte Validierungsverfahren der Handwerkskammer (HWK) Koblenz wurde im Beruf Elektroniker/-in durchgeführt und mit dem Ergebnis „vollständige Vergleichbarkeit“ abgeschlossen. Gabriel Schäfer besitzt keinen anerkannten Berufsabschluss, aber viele Jahre Berufserfahrung als Elektroniker in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik. Sein Wunsch war es, nach so vielen Jahren praktischer Tätigkeit, einen offiziellen Nachweis über seine beruflichen Fähigkeiten zu erhalten. Dadurch erhoffte er sich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie eine stärkere Anerkennung seiner beruflichen Kompetenzen.

Auf Empfehlung seiner Beraterin bei der Bundesagentur für Arbeit informierte er sich bei der HWK Koblenz über das Validierungsverfahren und stellte anschließend einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren. Parallel prüfte die Agentur für Arbeit die Möglichkeit, die Kosten des Validierungsverfahrens zu übernehmen. Da es Gabriel Schäfer mit Unterstützung der Agentur gelang, noch vor Beginn des Validierungsverfahrens einen Arbeitgeber zu finden, der ihn nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens einstellen würde, erhielt er die Förderzusage von der Arbeitsagentur.

Für die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit seiner individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit den Anforderungen des Referenzberufs Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik zeigte Gabriel Schäfer seine Kompetenzen drei Tage lang in handlungsorientierten, praxisnahen Aufgaben vor zwei Prüfern. Markus Caspers und Thorsten Schneiders sind Mitglieder des Gesellenprüfungsausschusses. Beide bereiteten das Verfahren mit großem Engagement vor, um sicherzustellen, dass die zu erfüllenden Aufgaben den Anforderungen des Ausbildungsberufsbildes entsprachen.

Am ersten Tag der Feststellung bekam Gabriel Schäfer den Arbeitsauftrag, eine Anlage der Energie- und Gebäudetechnik entsprechend eines Kundenauftrags zu installieren. Darauf bezogen wurde ein Fachgespräch geführt, in dem er unter anderem das methodische Vorgehen, die Auswahl der Komponenten und die Einhaltung relevanter Normen bei der Erstprüfung für eine neue Niederspannungsanlage erläuterte. Insgesamt hatte er zehn Stunden Zeit, diese Aufgabe zu bearbeiten.

Gabriel Schäfer meisterte das Verfahren, trotz Lampenfiebers, hervorragend. Das größte Lob erhielt er von Prüfer Markus Caspers: „Falls Sie noch einmal arbeitssuchend sein sollten, können Sie sich jederzeit bei mir melden. Ich stelle Sie ein. Sie haben hier eine sehr kompetente Leistung gezeigt.“

Im Anschluss an das Verfahren würdigte die HWK Koblenz Gabriel Schäfers Leistung: „Ein erfahrener Praktiker kann seine langjährige Berufserfahrung nun offiziell nachweisen.“, unterstreicht Stefan Gustav, Abteilungsleiter Internationale Berufsbildung, bei der HWK Koblenz. „Dieses Verfahren macht berufliche Fähigkeiten sichtbar und eröffnet Fachkräften neue Perspektiven. Menschen ohne Berufsabschluss haben höhere Chancen auf Einstellung, ein höheres Einkommen, Weiterbildungsperspektiven und sie erhalten durch das Zeugnis Wertschätzung und Selbstvertrauen in die eigene Berufserfahrung. Für Betriebe bietet die Validierung die Möglichkeit, engagierte Mitarbeiter gezielt zu fördern und Wertschätzung auszudrücken.“

3. Stimmen aus der Praxis: Feststellerinnen und Feststeller

In der Rubrik „Stimmen aus der Praxis“ wollen wir Ihnen relevante Beteiligte im Validierungsverfahren vorstellen und sie selbst zu Wort kommen lassen. Den Anfang macht die Gruppe der Feststellerinnen und Feststeller.

Wer sind die Feststeller/-innen im Validierungsverfahren?

Feststeller/-innen sind erfahrene Prüfer/-innen der Kammern bzw. der zuständigen Stellen. Sie arbeiten in einem paritätisch besetzten Feststellungstandem, bestehend aus jeweils einem berufenen Mitglied der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Im Validierungsverfahren nehmen sie eine neue Rolle ein: Jeweils eine Person übernimmt bei der Durchführung des Verfahrens die Bewertung der Leistungen des Teilnehmers oder der Teilnehmerin. Die andere Person unterstützt sie dabei, insbesondere durch die Dokumentation des Ablaufs und der dabei gemachten Beobachtungen.

Was sind die Aufgaben von Feststellerinnen und Feststellern?

Feststeller/-innen stellen den Umfang der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit der Teilnehmenden fest. Zu Beginn des Verfahrens verschaffen sich die Feststeller/-innen, z. B. in Form eines Vorgesprächs, einen Eindruck von der Berufserfahrung der Teilnehmenden und entwickeln darauf basierend praxisnahe Aufgaben, die sich an der Arbeitssituation der antragstellenden Person orientieren. Diese Aufgaben werden in der Feststellung eingesetzt, um z. B. durch Arbeitsproben, Fachgespräche oder Gesprächssimulationen zu ermitteln, ob und in welchem Umfang die berufliche Handlungsfähigkeit der Teilnehmenden mit den Anforderungen des Referenzberufs vergleichbar ist.

Peter Brendel ist für die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer als Feststeller für den Beruf Koch/Köchin tätig. Wir haben ihn gefragt: „Warum sind Sie Feststeller“?

Wenn ich an die Validierung von gestern denke, macht es einfach Spaß und Freude zu sehen, wie Menschen, die ein Ziel haben, darauf hinarbeiten. Dass sie, unabhängig davon, ob sie eine Ausbildung haben, trotzdem so gut in ihrem Beruf sind und das dann auch zeigen. Denn es gibt ja viele Menschen, die in der Schule Probleme hatten und diesen Menschen hilft die Validierung unwahrscheinlich, trotzdem zu zeigen, was sie können.

Die vollständige Vergleichbarkeit, zeigt: „Ich bin genauso gut, wie jemand, der eine Ausbildung genossen hat. Die habe ich eben – aus verschiedensten Gründen – nicht, aber ich kann meinen Beruf genauso gut erfüllen, und bin trotzdem «vollwertig»“. Viele haben ja ein Problem damit, wenn sie keinen Berufsabschluss haben, und fühlen sich damit ausgegrenzt – als sogenannte Hilfskraft – was wirklich nicht stimmt. Denn wenn jemand fünf-, sechs-, sieben-Jahre in dem Beruf arbeitet, hat er einen unwahrscheinlich starken Erfahrungsschatz. Und dieser Erfahrungsschatz wird dann mit der Validierung sichtbar gemacht.

4. Häufige Fragen zum Validierungsverfahren

In welchen Berufen ist ein Validierungsverfahren möglich?

Die Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierung) erfolgt stets am Maßstab eines in Deutschland anerkannten Ausbildungsberufs. So wird sichergestellt, dass Kompetenzen und Fertigkeiten, die eine Person bereits mitbringt, mit den Qualifikationsanforderungen eines geregelten Berufsprofils abgeglichen werden. Grundlage dafür bilden die jeweils gültigen Ausbildungsordnungen sowie die darin enthaltenen Kompetenzbeschreibungen.

Da die Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit rechtlich im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) geregelt ist, ist eine Validierung für alle Referenzberufe möglich, die bundeseinheitlich nach BBiG bzw. HwO geregelt sind. Von diesen Berufen sind landesrechtlich geregelte Berufe abzugrenzen. Viele vollzeitschulische Gesundheits- und Pflegeberufe, wie z. B. medizinisch-technische oder therapeutische Assistenzberufe, werden durch das Landesrecht geregelt. Auch wenn diese Ausbildungen fachlich anspruchsvoll, gesellschaftlich relevant und unverzichtbar im Gesundheitssystem sind, ist eine Teilnahme an Validierungsverfahren nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ausgeschlossen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten herauszufinden, für welche Ausbildungsberufe ein Validierungsverfahren durchlaufen werden kann:

Eine wichtige Orientierung bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). In seiner jährlich aktualisierten Publikation „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“ findet sich eine alphabetische Liste aller anerkannten Ausbildungsberufe (https://www.bibb.de/de/65925.php) Alternativ kann man auch die „Berufesuche“ des BIBB nutzen: https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php

Wer ist für meinen Beruf zuständig?

Das „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“ des BIBB (s. vorherige Frage) listet für alle Ausbildungsberufe unter Kapitel 4 „Verzeichnis der zuständigen Stellen“ auch die jeweils zuständige Stelle nach Berufsgruppen und Bundesland auf. Also die Kammern und zuständigen Stellen, die auch für die Validierung in diesen Berufen verantwortlich sind. Neben Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Landwirtschaftskammern gibt es weitere zuständige Stellen:

  • im öffentlichen Dienst von Bund und Ländern,
  • im kirchlichen Bereich (Evangelische und Katholische Kirche),
  • für die Berufsbildung von Fachangestellten im Bereich Rechtspflege,
  • in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • für Berufe im Gesundheitsdienst.

Die Publikation kann auf der Website des BIBB unter dem nachfolgenden Link kostenfrei heruntergeladen werden: https://www.bibb.de/de/65925.php.

Auch über die nachfolgenden Websites kann die Kammer vor Ort ermittelt werden: